nachbörslich

nachbörslich
nach|börs|lich 〈Adj.〉 die Nachbörse betreffend, zu ihr gehörig ● \nachbörslich ging der Kursanstieg weiter; \nachbörslich kletterte der Dax noch etwas höher

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Nach|bör|se, die; -, -n (Börsenw.):
Abschlüsse u. Geschäfte nach der offiziellen Börsenzeit.
Dazu:
nach|börs|lich <Adj.>.

* * *

nach|börs|lich <Adj.> (Börsenw.): nach der offiziellen Börsenzeit (stattfindend): Die am Montag n. verzeichneten Spitzenkurse waren erneut überboten worden (Handelsblatt 18, 1979, 25).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • nachbörslich — nach|börs|lich (nach der Börsenzeit) …   Die deutsche Rechtschreibung

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